Beim dritten Kurstag des CAS «Arbeitsumfeld Kernenergie» ging es um rechtliche Grundlagen, Aufsicht sowie Entsorgung radioaktiver Abfälle.
⚖️ Rechtliche Grundlagen und Aufsicht:
Am Vormittag zeigte Andreas Schefer vom Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI auf, welche Regulierungen in der Schweiz gelten und wie sie sich in den vergangenen Jahrzehnten – unter anderem aufgrund der Ereignisse wie Three Mile Island, Tschernobyl und 9/11 – entwickelt haben. Schweizer Kernenergieanlagen unterliegen heute strengen gesetzlichen Vorgaben, die durch die unabhängige Aufsichtsbehörde ENSI laufend überprüft werden.
🔎 Die IAEA-Standards und das «3S»-Prinzip (Safety, Security, Safeguards) bilden dabei den internationalen Rahmen.
🛢️ Zwischenlagerung und Entsorgung:
Am Nachmittag gaben Raphael Spuler (Zwilag) und Philipp Senn (Nagra) Einblicke in die Verarbeitung und Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle. Im zentralen Zwischenlager in Würenlingen werden schwach- bis mittelaktive Abfälle (SMA), wie Schutzkleidung, im Plasmaofen bei bis zu 20’000 °C unter Beimischung von Glas in endlagerfähige Gebinde gegossen. Durch die sehr hohen Temperaturen wird die Radioaktivität zwar nicht reduziert, jedoch das Abfallvolumen deutlich verringert.
Hochaktive Abfälle (HAA), wie verbrauchte Brennelemente, werden in abgedichteten Behältern gelagert – im Volksmund oft als «Castor-Behälter» bezeichnet. Diese Behälter weisen nach der Beladung Oberflächentemperaturen von 60-70 % auf. Erst nach rund 40 Jahren Abklingzeit können die Abfälle – nachdem sie noch einmal in kleinere abgedichtete Stahlbehälter umgepackt wurden – ins Tiefenlager überführt werden.
⚛️ Vom Zwischenlager ins Tiefenlager:
Die endgültige Entsorgung soll gemäss Standortvorschlag der Nagra im geplanten Tiefenlager bei Nördlich Lägern erfolgen, wo in mehreren hundert Metern Tiefe das geeignete Wirtsgestein liegt: Opalinuston.
💡 Der Opalinuston bildet eine natürliche, robuste Barriere zum langfristigen Schutz kommender Generationen.
💰Die Finanzierung des Tiefenlagers erfolgt über den Stilllegungs- und Entsorgungsfonds (STENFO).
Es war ein lehrreicher Kurstag, beim dem ersichtlich wurde, wie viel Fachwissen, Verantwortung und nachhaltiges Denken hinter der sicheren Entsorgung radioaktiver Abfälle stehen. Die friedliche Nutzung der Kernenergie ist in der Schweiz durch ein umfassendes Regelwerk klar definiert und bildet die rechtliche Grundlage für den sicheren Betrieb von Kernanlagen.
🔎 Weitere Informationen zum CAS
CAS Arbeitsumfeld Kernenergie | BFH







