Am 28. November fand der vierte Kurstag des CAS «Arbeitsumfeld Kernenergie» statt. Dabei tauchten die Studierenden noch einmal tief in die Reaktortechnik und das damit verbundene Regelwerk ein – mit spannenden Einblicken von Annalisa Manera (ETH Zürich/PSI) und Kai Fischer (Kernkraftwerk Leibstadt).
Am Vormittag gab Annalisa Manera einen Überblick über die weltweite Nutzung von Kernenergie, die neusten Entwicklungen bezüglich Reaktordesign, Nachrüstungen in der Schweiz und mögliche Zukunftsperspektiven für die Branche.
🔎 Kernenergie im Aufwind: Globale Trends und technologische Fortschritte:
– Kernenergie erlebt weltweit eine Renaissance: Sie wird in 32 Ländern genutzt; 13 weitere beabsichtigen den Einstieg, 17 prüfen ihn noch. Nur vier Staaten verfolgen einen Ausstieg: Belgien, Deutschland, Spanien und die Schweiz – wobei Belgien das Neubauverbot aufgehoben hat und Spanien Schritte für einen möglichen Wiedereinstieg prüft. Diese Entwicklungen zeigen, dass Kernenergie international zunehmend als sichere und effiziente Energiequelle wahrgenommen wird.
– Höhere Sicherheit: Die neueren Reaktorkonzepte (Gen III/III+) weisen eine erhöhte Sicherheit auf und setzen dabei auf Systeme, die auch ohne Strom funktionieren: Naturumlauf statt Pumpen, passive Containment-Kühlung.
– Gen-IV-Reaktoren: Dank höheren Betriebstemperaturen bei Gen-IV-Reaktoren kann Brennstoff deutlich effizienter genutzt werden – dadurch entstehen weniger radioaktive Abfälle.
– Small Modular Reactors (SMR) und Mikroreaktoren: modular, fabrikgefertigt, mit kürzeren Bauzeiten und Einsatzmöglichkeiten von Fernwärme über Inselnetze bis hin zu Weltraummissionen.
Am Nachmittag bot Kai Fischer eine Übersicht über die rechtlichen Grundlagen und die damit verbundene Sicherheitskultur.
💡 Vier Schutzziele, ein System: Sicherheit im Kernkraftwerk:
– Klarer rechtlicher Rahmen: Der Betrieb eines Kernkraftwerks in der Schweiz basiert auf dem Kernenergiegesetz (KEG), der Kernenergieverordnung (KEV), der Strahlenschutzgesetzgebung sowie den ENSI-Richtlinien. Diese konkretisieren die internationalen IAEA-Grundsätze für den Schweizer Kontext.
– Vier Schutzziele als roter Faden: Kontrolle der Reaktivität, Kühlung der Kernmaterialien und Abfälle, Einschluss radioaktiver Stoffe und Begrenzung der Strahlenexposition, umgesetzt über eine gestaffelte Sicherheitsvorsorge und das Barrierekonzept.
– Sicherheitsklassifizierung und Störfallkategorien: GAP-Analysen, Bewertung von Non-Compliance-Risiken, Massnahmenplanung und jährliche Berichte schaffen Transparenz und stellen sicher, dass Gesetze, Verordnungen und ENSI-Richtlinien im Werk gelebt werden.
Fazit:
🤖Technologischer Fortschritt und ein konsequent gelebtes Regelwerk sind untrennbar miteinander verbunden, mit dem obersten Ziel eines sicheren und zuverlässigen Betriebs.⚡
🔎 Weitere Informationen zum CAS
CAS Arbeitsumfeld Kernenergie | BFH






