Die Schweizer Kernkraftwerke können so lange betrieben werden, wie sie die gesetzlichen Sicherheitsanforderungen erfüllen. Die unbefristeten Betriebsbewilligungen verbunden mit den Anforderungen an die Sicherheit der Kernanlagen führen zu kontinuierlichen Nachrüstungen und Anpassung an den neuesten Stand der Technik. Die sicherheitstechnischen Standards der Schweizer Kernkraftwerke gehören deshalb zu den höchsten der Welt.
Von Langzeitbetrieb wird dann gesprochen, wenn eine Anlage länger betrieben wird, als sie ursprünglich technisch definiert wurde. Der Langzeitbetrieb der Schweizer Kernkraftwerke ist für die Energieversorgung des Landes von grösster Bedeutung, insbesondere in den kalten Wintermonaten. Die bestehenden Anlagen produzieren rund um die Uhr und bilden mit der Wasserkraft das Rückgrat der Schweizer Stromversorgung. Die Betreiber der Kernkraftwerke Beznau, Gösgen und Leibstadt stellen mit den stetigen Nachrüstungen sicher, dass die Kernenergie auch in den kommenden Jahrzehnten ihren Beitrag an eine zuverlässige Stromversorgung leistet.
Eine befristete Betriebszeit von Kernkraftwerken:
Eine Befristung bedeutet insbesondere:
Die Schweizer Kernkraftwerke haben durch sorgfältige und umfangreiche Nachrüstungen nahezu das Sicherheitsniveau von neuen Anlagen erreicht – ein international hervorragender Leistungsausweis. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) prüft den Zustand der Anlagen von Gesetz wegen regelmässig und kann bei Zweifeln an der Sicherheit jederzeit Nachrüstungen oder sogar die vorläufige Ausserbetriebnahme der Anlage verfügen.
Der für den Langzeitbetrieb nötige Sicherheitsnachweis wird durch das Eidgenössische Nuklearinspektorat (ENSI) geregelt. In der entsprechenden Richtlinie sind unter anderem folgende Punkte festgehalten: