Für die Sicherheit der Schweizer Kernkraftwerke sind deren Betreiber zuständig. Sämtliche Kernkraftwerke verfügen über bauliche und technische Barrieren, um den Schutz vor Strahlung zu gewährleisten.
Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) überwacht die Anlagen und stellt sicher, dass alle gesetzlich festgelegten Sicherheitsanforderungen eingehalten werden.
Beim Betrieb eines Kernkraftwerks entstehen aus der Aktivierung von Konstruktionsmaterialien geringe Mengen radioaktiver Stoffe. Die radioaktiven Abgaben eines Kernkraftwerks an die Umwelt sind strengstens geregelt. Zur externen Kontrolle der Exposition der Bevölkerung gibt es Limiten für die Ortsdosisleistung. Die Kernkraftwerke messen diese eigenständig. Zudem überwachen das Bundesamt für Gesundheit (BAG), das ENSI und die Nationale Alarmzentrale (NAZ) mit Messstationen unabhängig die Abgaben über Wasser oder Luft. Die Daten werden laufend im Internet publiziert.
Die Kernkraftwerke sind so ausgelegt, dass sie selbst ein extrem schweres Erdbeben oder andere Extremereignisse, wie sie einmal in 10’000 Jahren eintreten könnte, beherrschen müssen. Diesen Nachweis haben alle Schweizer Kernkraftwerke gegenüber dem ENSI erbracht. Können die Kernkraftwerke diesen Nachweis nicht erbringen, hat dies die vorläufige Ausserbetriebnahme durch das ENSI zur Folge. Der Betrieb kann erst wieder aufgenommen werden, wenn die Anlage entsprechend nachgerüstet ist.
In der Schweiz werden vom BAG, vom ENSI und von der NAZ verschiedene Messstationen betrieben.
© Bundesamt für Bevölkerungsschutz
Bei einem Störfall mit Freisetzung radioaktiver Stoffe ordnen die Behörden die Einnahme von Kaliumiodidtabletten an. Dies verhindert, dass sich radioaktives Iod, das über die Atemwege aufgenommen wird, in der Schilddrüse anreichert. Die Kaliumiodidtabletten bieten allerdings keinen allgemeinen Schutz gegen Strahlung, die von aussen auf den Körper einwirkt. Informationen zum Thema «Jodtableeten» finden sich auf der folgenden Website: www.kaliumiodid.ch