Schweizer Kernkraftwerke

Wirtschaftlichkeit

Wirtschaftliche Energieversorgung

Die Schweizer Kernkraftwerke leisten ihren Beitrag zur Versorgungssicherheit des Landes, solange sie sicher und wirtschaftlich betrieben werden können. Dass die Energieversorgung wirtschaftlich sein soll, ist in der Bundesverfassung verankert.

Im Energiegesetz werden Kostenwahrheit und Konkurrenzfähigkeit als Grundlagen einer wirtschaftlichen Energieversorgung genannt. Dieses Interesse haben neben dem Staat auch die Besitzer der Kernkraftwerke, die zu gut 80 Prozent im Besitz der öffentlichen Hand sind.


Tiefe Voll-, Umwelt- und Systemkosten

Die Wirtschaftlichkeit der Kernenergie lässt sich nur mit einer ganzheitlichen Betrachtung des gesamten Stromerzeugungssystems objektiv beurteilen. Diese Betrachtung berücksichtigt neben den Gestehungskosten auch die Systemkosten (Kosten für Netzinfrastruktur und -stabilisierung sowie Speicherkosten) und die Umweltkosten (Emissionen, Ressourcen, usw.).

Kernenergie weist nur geringe Umweltkosten auf: Geringer Landverbrauch, praktisch CO2-freier Betrieb und sehr geringer Ressourcenverbrauch. Die Systemkosten sind ebenfalls sehr schlank, da die Kernenergie ohne Backup- und Speichersysteme auskommt. Unter diesem Blickwinkel punktet die Kernenergie mit insgesamt sehr tiefen Vollkosten.

Tiefe Gestehungskosten zugunsten der Schweizer Volkswirtschaft

Getreu dem gesetzlich verankerten Verursacherprinzip umfassen die Gestehungskosten sämtliche mit der Kernenergie verbundenen Kosten (Kapital- und Betreibskosten). Sie bewegen sich seit Jahren zwischen 4 und 7 Rappen pro Kilowattstunde. Die Schweizer Kernkraftwerke produzieren damit nicht nur planbaren, sondern auch bezahlbaren und preisstabilen Strom. Dieser Strom ist vor allem in der Winterlücke, wenn die Schweiz von Importen abhängig ist, von grossem Wert.

Q&A Wirtschaftlichkeit

Die Gestehungskosten von Strom aus einem Schweizer Kernkraftwerk enthalten:

  • Alle Aufwendungen für den Betrieb der Kernkraftwerke;
  • Alle Versicherungen;
  • Alle Kosten für die Stilllegung der Anlagen sowie die Zwischenlagerung und Entsorgung aller Abfälle (inkl. rechtzeitige Bereitstellung und Betrieb eines geologischen Tiefenlagers bis zu seinem definitiven Verschluss);
  • Rund 90 Prozent der Aufwendungen der Nationalen Genossenschaft für die Lagerung der radioaktiven Abfälle (Nagra) und der Kosten der notwendigen Vorbereitungsarbeiten (z. Bsp. Forschung und erdwissenschaftliche Untersuchungen);
  • Rund 95 Prozent der Aufwendungen des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats (ENSI);
  • Die Aufwendungen, die das Bundesamt für Energie (BFE) für die Schweizer Kernkraftwerke hat;
  • Die Kosten für die Verteilung der Jodtabletten sowie für Erstellung und Betrieb der Messnetze, welche die Abgaben der Kernkraftwerke in Luft und Wasser kontrollieren.
    Die Kernkraftwerksbetreiber tragen sämtliche Kosten der Kernenergie.

Die Gestehungskosten werden für die Kernkraftwerke Gösgen und Leibstadt mit zwei Werten ausgewiesen: den effektiven und den normalisierten Kosten. Die jährlich schwankende Wertentwicklung der Stilllegungs- und Entsorgungsfonds beeinflusst die Jahres- und damit auch die Produktionskosten pro Kilowattstunde. Deshalb werden zur besseren Vergleichbarkeit und Einschätzung des Betriebsergebnisses eines Kernkraftwerks zusätzlich zu den effektiven auch normalisierte Jahres- und Produktionskosten berechnet.
Zu beachten gilt es, dass die von den Kernkraftwerken getätigten Investitionen zu kleineren Schwankungen der Gestehungskosten führen können. Eine weitere Besonderheit sind die Brennstoffkosten. Bei der Kernenergie machen die reinen Urankosten nur rund fünf Prozent der Gestehungskosten aus.

Das Nuclear Valley und seine KKW

Laufzeit und Langzeitbetrieb

Sicherheit als oberste Priorität